Derzeit gehen die Corona-Infektionszahlen deutschlandweit steil nach oben. Dabei lässt sich leider nicht ausschließen, dass demnächst auch einmal Infektionsfälle an unserer Schule auftreten. Sollte dies passieren, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt aufgrund der dann durchzuführenden Kontaktverfolgung, wie viele und welche Klassen sowie Lehrkräfte vorerst zuhause bleiben müssen. Steigen die Infektionszahlen im gesamten Landkreis Bamberg auf über 50 Neuinfektionen in 7 Tagen pro 100 000 Einwohner, könnte das Gesundheitsamt zudem die Einführung eines Wechselbetriebs an den Schulen anordnen, wie er z. B. im letzten Sommer durchgeführt wurde (50% der Schüler im Präsenzunterricht, 50% im „Homeschooling“). Das aktuelle Beispiel Berchtesgaden zeigt, dass selbst komplette Schulschließungen bei entsprechendem Infektionsgeschehen nicht ausgeschlossen werden können.
Für diese Fälle haben wir unser letztjähriges Konzept weiterentwickelt. Wir nennen es „Distanzunterricht 2.0“:
Was ist „Distanzunterricht 2.0“?
Sollten Klassen oder Klassenteile aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamts zuhause bleiben müssen, haben wir vor, zu denselben Unterrichtszeiten wie im Präsenzunterricht einen digitalen Regelunterricht in virtuellen Klassenräumen durchzuführen – entsprechend dem jeweiligen Stundenplan des betreffenden Tages. Die Abläufe im Distanzunterricht sollen sich möglichst an denen eines „normalen Schultags“ orientieren. Die „Heimschüler“ sollen einen zeitlich ähnlich getakteten Tag haben wie in der Schule (nur ohne Busfahrzeiten, aber mit Hausaufgaben für den Nachmittag).
Szenario 1: Eine oder mehrere oder alle Klassen müssen komplett zuhause bleiben
07:45 – 08:00 | „Willkommensphase“ im virtuellen Unterrichtsraum mit Anwesenheitskontrolle
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08:00 – 13:00 | Online-Unterricht nach Stundenplan im virtuellen Klassenraum
Lehrkraft erklärt Arbeitsaufträge von Unterrichtsplattform, erläutert neue Inhalte, ist auch während Einzelarbeitsphasen immer im virtuellen Klassenraum anwesend, steht für Fragen/Probleme parat, gibt Rückmeldungen in Echtzeit
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Nachmittags
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Hausaufgaben
Förderunterrichte nach Plan
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Szenario 2: Wechselbetrieb Präsenz-/Distanzunterricht (50% der Klasse zuhause)
Wie bei Szenario 1; nur ist die Hälfte der Klasse im Klassenzimmer präsent
Als Instrumente wollen wir bewährte Programme und Plattformen einsetzen, die viele unserer Schülerinnen und Schüler sowie Eltern schon aus dem letzten Schuljahr kennen: das Konferenzsystem „BigBlueButton“ als virtueller Klassenraum sowie Nextcloud als schulinterne Plattform für Unterrichtsmaterialien (bald mit neuer Upload-Funktion für Schüler/-innen, dann mit individualisierten Passwörtern).
Welche (neuen) Regeln gelten im „Distanzunterricht 2.0“?
Im „Distanzunterricht 2.0“ gelten folgende Regeln (gemäß Rahmenplan Distanzunterricht für bayerische Schulen vom 01.09.2020):
- Distanzunterricht ist eine verpflichtende Schulveranstaltung, die seit August 2020 in der Bayerischen Schulordnung verankert ist (§ 19 Abs. 4 BaySchO). Damit ist der Distanzunterricht Teil der Schulpflicht.
- Die Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, im Vorfeld rechtzeitig alles zu unternehmen, dass ihr Kind von Tag 1 einer Schulschließung am Distanzunterricht teilnehmen kann.
- Außerdem müssen Erziehungsberechtigte die Schule unverzüglich über den Grund einer Verhinderung unterrichten (wie beim Präsenzunterricht mittels „Schulmanager online“ bis spätestens 08:00 Uhr). Eine zeitlich begrenzte Beurlaubung oder Befreiung vom Distanzunterricht ist – wie auch sonst – zwei Tage im Voraus schriftlich mittels Schulmanager online beim Schulleiter zu beantragen.
- § 22 Abs. 3 Satz 3 BaySchO verbleibt „während der Teilnahme am Distanzunterricht außerhalb der Schule (…) die Aufsicht bei den Erziehungsberechtigten.“ Das heißt: Für „besondere Vorkommnisse“, die während des Distanzunterrichts „nebenbei“ zuhause bzw. am Rechner oder Smartphone passieren, übernimmt die Schule keine Verantwortung. Hier liegt die Verantwortung eindeutig bei den Erziehungsberechtigten.
- Die Schüler(innen) sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet (Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG). Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich.
- Schüler(innen), die sich regelmäßig dem Distanzunterricht absichtlich entziehen oder Arbeitsaufträge nicht erledigen, müssen mit schulischen Sanktionsmaßnahmen Die Mitarbeit im Distanzunterricht hat zudem nun auch Einfluss auf die Zeugnisbemerkung.
- Im Distanzunterricht wird jeder Tag mit einem „virtuellen Startschuss“ (07:45 – 08:00 Uhr) begonnen.
- In diesem Zeitraum (07:45 – 08:00 Uhr) müssen sich die Schüler(innen) in den virtuellen Klassenraum begeben. Es wird täglich mehrmals am Vormittag eine „Anwesenheitskontrolle“ im virtuellen Klassenraum durchgeführt. Fehlt ein Schüler unentschuldigt, wird zuhause bei den Erziehungsberechtigten angerufen.
- Mündliche Leistungsnachweise können nun auch im Distanzunterricht durchgeführt werden, z. B. Referate, Unterrichtsbeiträge, Vorstellen von Arbeitsergebnissen, Sprechfertigkeitsprüfung, Projektpräsentation, mündliche Rechenschaftsablagen (wenn ohne Unterschleif möglich).
- Sollte ein Wechselbetrieb eingeführt werden, ist es möglich, dass an einzelnen Tagen die ganze Klasse in die Schule einbestellt wird, um – unter Einhaltung der Hygieneregeln – einen angekündigten schriftlichen Leistungsnachweis (z. B. Schulaufgabe) durchzuführen (1,5 Meter Mindestabstand, ggf. auf zwei Unterrichtsräume verteilt).
Welche Technik wird zuhause benötigt?
Neben einer stabilen Internetverbindung (5Mbit/s sind erfahrungsgemäß ausreichend) benötigt Ihr Kind für die Teilnahme am Distanzunterricht den Zugang zu einem Tablet oder Laptop oder einem festinstallierten Rechner. Das Gerät muss mit Mikrofon sowie mit Lautsprechern ausgestattet sein. Sorgen Sie gegebenenfalls für eine Nachrüstung. Schon einfache Lautsprecher bzw. Ansteckmikrofone oder Headsets reichen aus und sind für relativ günstige Preise im Handel erhältlich.
Ein Smartphone alleine reicht nicht aus, um dem Distanzunterricht angemessen folgen zu können, kann aber ergänzend und zusätzlich eingesetzt werden, wenn dem Rechner, an dem ihr Kind arbeitet, Mikrofon und / oder Lautsprecher fehlen. In diesem Fall muss sich Ihr Kind doppelt in den Klassenraum einwählen: einmal mit dem Rechner und einmal mit dem Smartphone.
Eine Webcam ist grundsätzlich nicht erforderlich und der Einsatz auch nicht erwünscht. Im virtuellen Klassenraum können sich Schüler(innen) nicht per Video zuschalten.
Familien mit schulpflichtigen Kindern, die gleichzeitig an einem Distanzunterricht teilnehmen müssen, können von der Schule bei dringendem Bedarf ein Leihgerät erhalten. Da die Anzahl an schulischen Leihgeräten jedoch begrenzt ist, bitten wir alle Betroffenen zunächst zu prüfen, ob nicht selbstständig anderweitige Lösungen gefunden werden können. Bitte setzen Sie sich mit uns bei einem unbedingt notwendigen Bedarf bis spätestens Freitag, 13.11.2020, in Verbindung. Das Leihgerät wird Ihnen jedoch erst ausgehändigt, wenn es wirklich zu einem Distanzunterricht in der Klasse Ihres Kindes kommen sollte.
gez. Matthias Welsch, RSD (Schulleiter)