Alle wich­ti­gen Infos zum Beginn des Prä­senz-Unter­richts in den 7. und 8. Klassen

Alle wich­ti­gen Infos zum Beginn des Prä­senz-Unter­richts in den 7. und 8. Klassen

Nach den Pfingst­fe­ri­en beginnt für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der 7. und 8. Klas­sen wie­der der Prä­senz­un­ter­richt in der Schu­le. In der Woche 15. – 19.06.2020 kommt zuerst die sog. „A‑Gruppe“ der jewei­li­gen Klas­se, ab 22.06.2020 folgt die „B‑Gruppe“.

Wer zu wel­cher Unter­richts­grup­pe gehört, ist auf unse­re Unter­richts­platt­form unter „0_Unterrichtsstart_7te_Klassen“ bzw. „0_Unterrichtsstart_8te_Klassen“ ein­seh­bar. Die Stun­den­plä­ne mit der Nen­nung der Wochen­ta­ge, an denen der Unter­richt statt­fin­det, wur­de inzwi­schen eben­falls in den oben genann­ten Ord­nern auf unse­rer Unter­richts­platt­form veröffentlicht.

Einen aus­führ­li­chen Info­brief zu allen Fra­gen rund um die The­men Unter­richts­be­trieb, Noten­ge­bung und „Sit­zen­blei­ben“ gibt es HIER

Wie die Ver­zah­nung von Prä­senz­un­ter­richt und „Home­schoo­ling“ bis zum Schul­jah­res­en­de funk­tio­niert, kön­nen Sie HIER erfahren.

 

Das ändert sich im Schulalltag

Unter­richt in geteil­ten Klas­sen, d. h. Redu­zie­rung der regu­lä­ren Klas­sen­stär­ke, in der Regel max. 15 Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Die ange­ge­be­nen Zahl bezieht sich auf regu­lä­re Unter­richts­räu­me. Davon kann jedoch lt. Kul­tus­mi­nis­te­ri­um abge­wi­chen wer­den, wenn der Unter­richt in grö­ße­ren Räu­men statt­fin­det und der Abstand von min­des­tens 1,5 m gewahrt wird.

Beson­de­re Sitz­ord­nung:  Ein­zel­ti­sche, fron­ta­le Sitz­ord­nung (Abstand min­des­tens 1,5 m), kei­ne Part­ner- oder Gruppenarbeit

Ver­mei­dung von Durch­mi­schung (Unter­richt stets in der glei­chen Grup­pe): Jede Unter­richts­grup­pe bleibt den gan­zen Vor­mit­tag für sich. Kei­ne Kon­tak­te mit ande­ren Unterrichtsgruppen.

Redu­zie­rung von Bewe­gun­gen (grund­sätz­lich kein Klas­sen­zim­mer­wech­sel, Auf­he­bung des Lehrerraumprinzips)

Ver­zicht auf über den regu­lä­ren Unter­richt hin­aus­ge­hen­de Aktivitäten 

Pau­se vor­erst nur im Klas­sen­zim­mer, unter Auf­sicht einer Lehrkraft

Sicher­stel­lung einer guten Durch­lüf­tung der Räu­me (mind. 5 Minu­ten Lüf­ten nach jeder Schulstunde) 

kein Pau­sen­ver­kauf wie bis­her, aber es kann für den jeweils nächs­ten Schul­tag im Unter­richts­raum eine Bestel­lung bei unse­rem Haus­meis­ter Herr Fett abge­ge­ben wer­den. Die bestell­ten Geträn­ke und Spei­sen wer­den dann – hygie­nisch ver­packt – von Herrn Fett zum jewei­li­gen Klas­sen­zim­mer gebracht. Die­se Rege­lung ist vom Kul­tus­mi­nis­te­ri­um erlaubt wor­den, auch das Hygie­ne­tech­no­lo­gie Kom­pe­tenz-Zen­trum der Sozi­al­stif­tung Bam­berg, mit dem wir eng zusam­men­ar­bei­ten, hat­te kei­ne Einwände.

Jede Unter­richts­grup­pe hat eine eige­ne Toi­let­te (Nut­zung nur durch eine Per­son der jewei­li­gen Grup­pe), kei­ne gemein­schaft­li­che Nut­zung von Toiletten

 

Das sind die neu­en Regeln für Schü­le­rin­nen und Schüler

Bei (coro­na­spe­zi­fi­schen) Krank­heits­zei­chen (z. B. Fie­ber, tro­cke­ner Hus­ten, Atem­pro­ble­men, Ver­lust Geschmacks- / Geruchs­sinn, Hals- und Glie­der­schmer­zen, Übel­keit / Erbre­chen, Durch­fall) immer unbe­dingt zu Hau­se blei­ben – auch wenn die­se Anzei­chen nur schwach sein sollten

Mas­ken­pflicht in allen Bus­sen (Mund und Nase müs­sen bedeckt sein!); die Bus­fah­rer sind berech­tigt, Per­so­nen, die sich nicht dar­an hal­ten, das Zustei­gen zu verwehren

Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um für Unter­richt und Kul­tus hat ein­deu­tig for­mu­liert, dass das Tra­gen von Mas­ken im Unter­richt aus medi­zi­ni­scher Sicht grund­sätz­lich nicht erfor­der­lich ist, da im Unter­richts­raum alle erfor­der­li­chen Vor­keh­run­gen getrof­fen wor­den und die Schü­ler ste­tig beauf­sich­tigt sind (sie­he oben). Es ist sogar kon­tra­pro­duk­tiv, einen gan­zen Vor­mit­tag eine Mas­ke auf­zu­ha­ben, da die­se im Lau­fe der Zeit durch­feuch­tet und damit hygie­ni­sche Pro­ble­me ent­ste­hen kön­nen. Mas­ken soll­ten also im Unter­richts­raum abge­nom­men werden.

Außer­halb des Unter­richts­rau­mes MUSS an unse­rer Schu­le grund­sätz­lich von allen Schü­le­rin­nen und Schü­ler eine Mas­ke getra­gen wer­den. Das heißt: Sobald ein Schü­ler bzw. eine Schü­le­rin unser Schul­haus betritt und den Unter­richts­raum noch nicht erreicht hat, MUSS im Schul­haus eine Mas­ke getra­gen wer­den. Sobald der Unter­richts­raum ver­las­sen wird (z. B. Toi­let­ten­gang, Auf­su­chen des Sekre­ta­ri­ats, Ver­las­sen des Gebäu­des nach Unter­richts­en­de), MUSS eben­falls eine Mas­ke getra­gen wer­den. Wäh­rend der Pau­se im Unter­richts­raum muss jedoch kei­ne Mas­ke getra­gen wer­den, da hier eine Auf­sicht durch eine Lehr­kraft gewähr­leis­tet wer­den kann.

WICHTIG: immer Abstand hal­ten (min­des­tens 1,5 m)  – auch wenn man sich lan­ge nicht gese­hen hat und auch wenn man einen Mund-Nasen-Schutz trägt

kein Kör­per­kon­takt (auch wenn es beim Wie­der­se­hen schwer fällt) 

wäh­rend des Vor­mit­tags regel­mä­ßi­ges Hän­de­wa­schen (Hän­de­wa­schen mit Sei­fe für 20 – 30 Sekun­den) – auch im Unter­richts­raum mög­lich (z. B. in der Pause)

Ein­hal­tung der Hus­ten- und Nies­eti­ket­te (Hus­ten oder Nie­sen in die Arm­beu­ge oder in ein Taschen­tuch); Taschen­tü­cher sofort in einem Müll­ei­mer ent­sor­gen, danach Hän­de waschen

Ver­mei­dung des Berüh­rens von Augen, Nase und Mund 

Ein­tref­fen im Schul­haus am Morgen:

  • durch den Haupt­ein­gang; grund­sätz­lich unter ste­ter Wah­rung des Abstands­ge­bots (mind. 1,5 Meter)
  • Ein­tref­fen vor 07:30 Uhr: in der Aula war­ten, um 07:30 Uhr zum Unter­richts­raum gehen (dort bis Unter­richts­be­ginn Auf­sicht durch die Lehr­kraft der 1. Stunde)
  • Ein­tref­fen nach 07:30 Uhr: auf direk­tem Weg zum Unter­richts­raum gehen, kein „Her­um­spa­zie­ren“ im Schul­haus, kein eigen­stän­di­ger Toilettengang

Ver­las­sen des Schul­hau­ses durch einen eige­nen Aus­gang, den die jewei­li­ge Unter­richts­grup­pe mit­ge­teilt bekommt

Ver­mei­dung gemein­sam genutz­ter Gegen­stän­de (kein Aus­tausch von Arbeits­mit­teln, Stif­ten, Linea­len o. Ä.) 

Toi­let­ten­gang nur ein­zeln (vor­her bei der Lehr­kraft anzei­gen) und unter Ein­hal­tung der Hygienemaßnahmen