Beginn des Wech­sel-Unter­richts in den 5. – 9. Klassen

Beginn des Wech­sel-Unter­richts in den 5. – 9. Klassen

…bei einer Sie­ben-Tages-Inzi­denz von unter 100 im Land­kreis Bam­berg. Wir haben – mit hilf­rei­cher Unter­stüt­zung des Land­krei­ses Bam­berg – in den letz­ten Wochen wäh­rend der Schul­schlie­ßung vie­les unter­nom­men, damit der Unter­richts­be­trieb unter größt­mög­li­cher Berück­sich­ti­gung des Gesund­heits­schut­zes wie­der auf­ge­nom­men wer­den kann:

Unser moder­nes Belüf­tungs­sys­tem, das im Zuge der Schul­haus­sa­nie­rung inzwi­schen schon in zwei Drit­tel aller Klas­sen­zim­mer ein­ge­baut wur­de, läuft seit Pan­de­mie­be­ginn auf Höchst­be­trieb, sodass alle im Unter­richts­raum ent­ste­hen­de Aero­so­le stän­dig nach oben hin abge­saugt werden.

Alle Unter­richts­räu­me aus dem Alt­be­stand, die in die­sem sowie im nächs­ten Schul­jahr noch ver­wen­det wer­den, haben mobi­le Raum­luft­fil­ter­an­la­gen erhal­ten, die die kom­plet­te Raum­luft eines Zim­mers inner­halb von 60 Minu­ten vier­mal durch­fil­tern. In unse­ren „Con­tai­ner-Klas­sen­zim­mern“ sind die­se Raum­luft­fil­ter­an­la­gen schon instal­liert und in Betrieb gesetzt wor­den. Die erheb­li­chen Kos­ten für die­se Nach­rüs­tung zum Gesund­heits­schutz unse­rer Schul­fa­mi­lie haben dan­kens­wer­ter­wei­se der Land­kreis Bam­berg und der Frei­staat Bay­ern übernommen. 

Ansons­ten gel­ten wei­ter­hin auf dem Schul­ge­län­de und in allen Räu­men des Schul­ge­bäu­des die­sel­ben Ver­hal­tens­re­geln, die bis zum „Shut­down“ Mit­te Dezem­ber zu beach­ten waren. Wei­ter­hin gilt auch eine Mas­ken­pflicht mit Tra­ge­pau­sen in den vor­ge­schrie­be­nen fünf­mi­nü­ti­gen Lüf­tungs­pha­sen wäh­rend des Unter­richts (alle 20 Minu­ten) sowie in der Pau­se beim Auf­ent­halt im Frei­en (jeweils unter strik­ter Ein­hal­tung der Min­dest­ab­stän­de). Neu ist jetzt: Sämt­li­ches Schul­per­so­nal ist ab sofort auf dem Schul­ge­län­de zum Tra­gen eines medi­zi­ni­schen Mund-Nasen­schut­zes (sog. „OP-Mas­ke“) ver­pflich­tet, All­tags­mas­ken sind Lehr­kräf­ten im Unter­richt nun unter­sagt wor­den. Auf Schü­le­rin­nen und Schü­ler trifft dies zwar nicht zu, den­noch wird drin­gend emp­foh­len, dass  auch die Jugend­li­chen min­des­tens sog. „OP-Mas­ken“ tra­gen. Eine Pflicht, wäh­rend des Unter­richts FFP2-Mas­ken zu tra­gen, gibt es nicht. Jedoch besteht im öffent­li­chen Nah­ver­kehr – den die meis­ten Schüler(innen) für den Trans­port zur Schu­le nut­zen – eine Pflicht zum Tra­gen einer FFP2-Maske.

 

Tages­ab­lauf für die Prä­senz­grup­pe im Wechselunterricht

Sport­un­ter­richt fin­det wei­ter­hin nicht statt, auch wenn er im Stun­den­plan steht. Statt­des­sen wird in die­sen Stun­den eine Sport­lehr­kraft in der Regel ihr Zweit­fach unter­rich­ten (z. B. Deutsch, BwR, Wirt­schaft und Recht, Sozi­al­kun­de, Mathe­ma­tik…). Musik­un­ter­richt sowie prak­ti­sche Fächer (z. B. Wer­ken) fin­den nur unter stren­gen Hygie­ne­auf­la­gen statt. 

Sämt­li­cher Nach­mit­tags­un­ter­richt (incl. Ethik) fin­det vor­erst für alle Schüler(innen) wei­ter­hin nur als rei­ner Distanz­un­ter­richt statt.

 

Tages­ab­lauf für die Distanz­grup­pe im Wechselunterricht

Der Wech­sel­un­ter­richt ist in man­chen Unter­richts­stun­den nur dann von Vor­teil, wenn sich die Lehr­kraft allein auf die Prä­senz­schü­ler im Unter­richts­raum kon­zen­trie­ren kann. In ande­ren Unter­richts­stun­den des Wech­sel­un­ter­richts bie­tet es sich dage­gen an, dass Distanz- und Prä­senz­schü­ler „im Gleich­schritt“ live beschult wer­den – unter Zuschal­tung der Distanz­schü­ler in den Unterrichtsraum.

Des­halb kann ab sofort von jeder Lehr­kraft selbst für jede ein­zel­ne Stun­de im Wech­sel­un­ter­richt ent­schie­den wer­den, ob die „Distanz­schü­ler“ der Klas­se in den aktu­el­len Prä­senz­un­ter­richt live dazu geschal­tet wer­den oder nicht. Dies ent­spricht auch den neu­en Vor­ga­ben, die das Baye­ri­sche Kul­tus­mi­nis­te­ri­um zum Wech­sel­un­ter­richt gemacht hat.

Der ver­pflich­tend vor­ge­schrie­be­ne „digi­ta­le Start­schuss“ für die Distanz­schü­ler ent­fällt jedoch auch in Klas­sen mit Wech­sel­un­ter­richt nicht. Alle Distanz­schü­ler müs­sen sich grund­sätz­lich auch im Wech­sel­un­ter­richt im Zeit­raum 07:45 – 08:00 Uhr im vir­tu­el­len Unter­richts­raum anmelden.

Die „Distanz­schü­ler“ erhal­ten über die Fach­ord­ner der „Abhol­platt­form“ recht­zei­tig im Vor­aus (spä­tes­tens um 07:45 Uhr) eine kla­re Infor­ma­ti­on, in wel­chen Vor­mit­tags­stun­den sie sich in den vir­tu­el­len Unter­richts­raum bege­ben müs­sen oder wann nicht. Bei Nicht-Zuschal­tung erhal­ten die Schüler(innen) Auf­ga­ben, die sie dann wäh­rend der regu­lä­ren Unter­richts­stun­de zu erle­di­gen haben. Distanz­schü­ler, die nicht zuge­schal­tet wer­den, haben also kei­ne Freistunde!

 

Schrift­li­che Leis­tungs­nach­wei­se im Wechselunterricht

Bis Ostern wer­den in den 5. – 9. Klas­sen kei­ne Schul­auf­ga­ben geschrie­ben. Auch die ange­kün­dig­ten Tests in Eng­lisch und Mathe­ma­tik in den 5./6. Klas­se wer­den erst nach den Oster­fe­ri­en angesetzt.