…bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von unter 100 im Landkreis Bamberg. Wir haben – mit hilfreicher Unterstützung des Landkreises Bamberg – in den letzten Wochen während der Schulschließung vieles unternommen, damit der Unterrichtsbetrieb unter größtmöglicher Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes wieder aufgenommen werden kann:
Unser modernes Belüftungssystem, das im Zuge der Schulhaussanierung inzwischen schon in zwei Drittel aller Klassenzimmer eingebaut wurde, läuft seit Pandemiebeginn auf Höchstbetrieb, sodass alle im Unterrichtsraum entstehende Aerosole ständig nach oben hin abgesaugt werden.
Alle Unterrichtsräume aus dem Altbestand, die in diesem sowie im nächsten Schuljahr noch verwendet werden, haben mobile Raumluftfilteranlagen erhalten, die die komplette Raumluft eines Zimmers innerhalb von 60 Minuten viermal durchfiltern. In unseren „Container-Klassenzimmern“ sind diese Raumluftfilteranlagen schon installiert und in Betrieb gesetzt worden. Die erheblichen Kosten für diese Nachrüstung zum Gesundheitsschutz unserer Schulfamilie haben dankenswerterweise der Landkreis Bamberg und der Freistaat Bayern übernommen.
Ansonsten gelten weiterhin auf dem Schulgelände und in allen Räumen des Schulgebäudes dieselben Verhaltensregeln, die bis zum „Shutdown“ Mitte Dezember zu beachten waren. Weiterhin gilt auch eine Maskenpflicht mit Tragepausen in den vorgeschriebenen fünfminütigen Lüftungsphasen während des Unterrichts (alle 20 Minuten) sowie in der Pause beim Aufenthalt im Freien (jeweils unter strikter Einhaltung der Mindestabstände). Neu ist jetzt: Sämtliches Schulpersonal ist ab sofort auf dem Schulgelände zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (sog. „OP-Maske“) verpflichtet, Alltagsmasken sind Lehrkräften im Unterricht nun untersagt worden. Auf Schülerinnen und Schüler trifft dies zwar nicht zu, dennoch wird dringend empfohlen, dass auch die Jugendlichen mindestens sog. „OP-Masken“ tragen. Eine Pflicht, während des Unterrichts FFP2-Masken zu tragen, gibt es nicht. Jedoch besteht im öffentlichen Nahverkehr – den die meisten Schüler(innen) für den Transport zur Schule nutzen – eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Tagesablauf für die Präsenzgruppe im Wechselunterricht
Sportunterricht findet weiterhin nicht statt, auch wenn er im Stundenplan steht. Stattdessen wird in diesen Stunden eine Sportlehrkraft in der Regel ihr Zweitfach unterrichten (z. B. Deutsch, BwR, Wirtschaft und Recht, Sozialkunde, Mathematik…). Musikunterricht sowie praktische Fächer (z. B. Werken) finden nur unter strengen Hygieneauflagen statt.
Sämtlicher Nachmittagsunterricht (incl. Ethik) findet vorerst für alle Schüler(innen) weiterhin nur als reiner Distanzunterricht statt.
Tagesablauf für die Distanzgruppe im Wechselunterricht
Der Wechselunterricht ist in manchen Unterrichtsstunden nur dann von Vorteil, wenn sich die Lehrkraft allein auf die Präsenzschüler im Unterrichtsraum konzentrieren kann. In anderen Unterrichtsstunden des Wechselunterrichts bietet es sich dagegen an, dass Distanz- und Präsenzschüler „im Gleichschritt“ live beschult werden – unter Zuschaltung der Distanzschüler in den Unterrichtsraum.
Deshalb kann ab sofort von jeder Lehrkraft selbst für jede einzelne Stunde im Wechselunterricht entschieden werden, ob die „Distanzschüler“ der Klasse in den aktuellen Präsenzunterricht live dazu geschaltet werden oder nicht. Dies entspricht auch den neuen Vorgaben, die das Bayerische Kultusministerium zum Wechselunterricht gemacht hat.
Der verpflichtend vorgeschriebene „digitale Startschuss“ für die Distanzschüler entfällt jedoch auch in Klassen mit Wechselunterricht nicht. Alle Distanzschüler müssen sich grundsätzlich auch im Wechselunterricht im Zeitraum 07:45 – 08:00 Uhr im virtuellen Unterrichtsraum anmelden.
Die „Distanzschüler“ erhalten über die Fachordner der „Abholplattform“ rechtzeitig im Voraus (spätestens um 07:45 Uhr) eine klare Information, in welchen Vormittagsstunden sie sich in den virtuellen Unterrichtsraum begeben müssen oder wann nicht. Bei Nicht-Zuschaltung erhalten die Schüler(innen) Aufgaben, die sie dann während der regulären Unterrichtsstunde zu erledigen haben. Distanzschüler, die nicht zugeschaltet werden, haben also keine Freistunde!
Schriftliche Leistungsnachweise im Wechselunterricht
Bis Ostern werden in den 5. – 9. Klassen keine Schulaufgaben geschrieben. Auch die angekündigten Tests in Englisch und Mathematik in den 5./6. Klasse werden erst nach den Osterferien angesetzt.