Manche Schülerinnen und Schüler, die von anderen Schularten kommen, müssen eine Aufnahmeprüfung ablegen. Zudem erhalten einige Schülerinnen und Schüler, die nicht oder nicht ohne Einschränkung vorrücken durften, die Möglichkeit, mit einer Nachprüfung doch noch das Klassenziel zu erreichen.